Zur Verwirklichung dieses Zweckes gewährt der Stiftungsrat aus den Erträgnissen des Stiftungsvermögens:
- Beiträge an die privaten und (oder) öffentlichen Blindenorganisationen wobei die in den Kantonen Freiburg, Bern, und Solothurn ansässigen Organisationen den Vorrang haben.
- Beiträge an die privaten und (oder) öffentlichen Blindenorganisationen der übrigen Schweiz (ausnahmsweise und in Härtefällen).
- Beiträge an die privaten und (oder) öffentlichen Blindenorganisationen des Auslandes (ausnahmsweise und in Härtefällen).
- Beiträge an einzelne blinde Personen.
Ein Gesuch um finanzielle Unterstützung kann schriftlich die Geschäftsstelle des Stiftungsrat gerichtet werden:
Geschäftsstelle
FRITZ UND JULIA JÖRG-STIFTUNG
p. A. Treuhand Schwab AG, Freiburgstrasse 65, 3280 Murten
Telefon 026 672 90 00, info@treuhandschwab.ch